Ablauf Psychotherapie

Nach der telefonischen Terminvereinbarung findet das so genannte „Erstgespräch“ statt. Hier können Sie Ihr Anliegen schildern, wir können uns kennen lernen und wir können schauen, ob „die Chemie stimmt“. Es dauert in der Regel 60 Minuten. Gegen Ende dieses ersten Gespräches gebe ich Ihnen eine Rückmeldung darüber, ob eine Psychotherapie für Sie die geeignete Maßnahme ist.
Danach finden bis zu vier sogenannte probatorische Sitzungen statt. Diese dienen dazu, dass wir uns näher kennen lernen und feststellen, ob wir zusammen arbeiten können. In diesem Zeitraum wird das Problem näher erfasst, Ihre Lebensgeschichte eingehender besprochen und schließlich ein Therapieplan erstellt. Die Ziele der Therapie werden gemeinsam definiert. Sowohl bei den gesetzlichen Kassen, wie auch bei privaten Krankenkassen und Beihilfestellen, ist gewährleistet, dass insgesamt fünf so genannte „probatorische Sitzungen“ ohne größeren bürokratischen Aufwand erstattet werden.

Während der probatorischen Sitzungen werde ich Sie auffordern, einen Arzt aufzusuchen, der in einer konsiliarischen Untersuchung abklären wird, ob Ihre Beschwerden möglicherweise auch körperliche Ursachen haben könnten, die gegebenenfalls somatisch mitbehandelt werden müssten. Im Anschluss an die probatorischen Sitzungen stelle ich einen Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer (privaten) Krankenversicherung bzw. der Beihilfe. Dieser muss von einem Gutachter Ihrer Krankenversicherung bewilligt werden.

Die Dauer einer Therapie hängt von der jeweiligen Problemstellung ab:

Kurzzeittherapie: bis 24 Sitzungen

Langzeittherapie: bis max 80 Sitzungen

Eine Therapiesitzung dauert ca. 50 Minuten.

Selbstverständlich unterliegen alle Gespräche, die wir miteinander führen, der Schweigepflicht.